Ultimative Leitfaden zum Thema Krankenversicherung

Der Ultimative Leitfaden zum Thema Krankenversicherung

Sie sind neu in Deutschland und müssen sich nun um Ihre Krankenversicherung kümmern? Kein Problem! Wir geben Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand, mit dem Sie Schritt für Schritt Ihre optimale Krankenversicherung finden.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine Krankenversicherung in Deutschland Pflicht ist. Als Expat, der in Deutschland lebt und arbeitet, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie einen angemessenen Krankenversicherungsschutz haben. Je nach Aufenthaltsstatus und Einkommen gibt es verschiedene Arten von Krankenversicherungen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung:

Sie haben Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihr Jahreseinkommen unter einem bestimmten Betrag liegt. Die Versicherungsprämie wird auf der Grundlage Ihres Einkommens berechnet. In Deutschland können Sie aus einer Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen wählen.

 

 

Unabhängig davon, welche Art von Krankenversicherung Sie wählen, übernehmen die meisten Tarife die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie sich für einen Krankenversicherungstarif entschieden haben, müssen Sie sicherstellen, dass der Tarif Ihren Bedürfnissen entspricht. Gesundheitsversorgung in Deutschland kann ziemlich teuer sein, daher ist eine gesetzliche Krankenversicherung sehr wichtig.

 

 

Vergessen Sie nicht, dass die Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge in Deutschland ist. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung können ohne ausreichenden Versicherungsschutz sehr hoch sein – daher stellen Sie sicher, dass Sie den Tarif finden, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die Krankenversicherung in Deutschland ist obligatorisch, aber das bedeutet nicht, dass Sie jede verfügbare Option annehmen sollten ohne die Kosten und den Nutzen zu berücksichtigen. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Optionen zu recherchieren und einen Plan zu wählen, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet

Wir wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen die Informationen und Hilfsmittel an die Hand gegeben hat, die Sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung über die Krankenversicherung in Deutschland zu treffen. Viel Glück auf Ihrer Reise zur Suche nach der die beste verfügbare Krankenversicherung!

 Pflegegrade einfach erklärt

 Pflegegrade einfach erklärt

Das Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2017 hat die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Somit berücksichtigt die Zuschussberechnung seither nicht mehr nur körperliche Erkrankungen, sondern auch Krankheiten wie Demenz und Alzheimer.

Die Grade der Pflege orientieren sich an den tatsächlichen geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen und spiegeln den Umfang der Pflegebedürftigkeit wieder. Sie sind die Grundlage für die Zuschüsse der Pflegeklasse. Für die Berechnung wird mit Hilfe eines Bewertungsbogens die Ist-Situation in verschiedenen Bereichen erhoben und Punkte vergeben. Unter Berücksichtigung der Schwere der Beeinträchtigung, der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten werden Prozentpunkte für die Gewichtung  in folgenden Bereichen zugeschrieben:

  • Mobilität mit 10 Prozent

  • kommunikative und kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen gemeinsam mit 15 Prozent

  • Selbstversorgung mit 40 Prozent

  • Eigenverantwortlicher, uneingeschränkter Umgang mit krankheits- bzw. therapiebedingten Anforderungen/Belastungen und deren Bewältigung mit 20 Prozent

  • Lebensgestaltung und Pflege sozialer Kontakte mit 15 Prozent

Die Summe der Punkte in den einzelnen Bereichen addiert beschreibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Dieser wiederum wird in fünf verschiedene Grade, nach denen die Leistungen der Kassen gestaffelt wird, unterteilt:

  1. Pflegegrad 1 (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte): Fähigkeiten und Selbstständigkeit sind geringfügig eingeschränkt.
  2. Pflegegrad 2 (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte): Fähigkeiten und Selbstständigkeit sind erheblich eingeschränkt.
  3. Pflegegrad 3 (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte): Fähigkeiten und Selbstständigkeit sind schwer eingeschränkt.
  4. Pflegegrad 4 (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte): Fähigkeiten und Selbstständigkeit sind sehr schwer eingeschränkt.
  5. Pflegegrad 5 (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte): Fähigkeiten und Selbstständigkeit sind sehr schwer eingeschränkt und stellen besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Ausnahmeregelung für den Pflegegrad 5: Aus pflegesachlichen Gründen können Pflegebedürftige mit bezeichnend hohem Hilfebedarf und speziellen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, dem Pflegegrad 5 zugewiesen werden, auch wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Pflegebedürftige für die Alltagsbewältigung außergewöhnlich viel Hilfe bzw. eine spezifisch-fachliche Pflege benötigt, keine Greif-, Steh- und Gehfähigkeit mehr besteht oder aufgrund deutlicher Einschränkungen eine rund um die Uhr Hilfe erforderlich ist.

Wichtig zu wissen: Die Vergabe der Pflegegrade erfolgt individuell. Eine Neuberechnung bzw. Höherstufung eines bereits bestehenden Pflegegrades ist somit bei Bedarf jederzeit möglich.

Wann beginnt Pflegebedürftigkeit?

 

Das Pflegeversicherungsgesetz beschreibt die Pflegebedürftigkeit von Personen, die in ihrer Autonomie oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird in sechs Bereichen abgeklärt, inwieweit Tätigkeiten selbstständig, teilweise selbstständig oder nicht mehr selbstständig ausgeübt werden können:

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Was ist eine 24 Stunden Pflege?

 

Auch als Pflegefall seinen Lebensalltag Zuhause erleben/verbringen zu können ist von vielen älteren Personen ein sehr großer Wunsch. Das eigene Heim vermittelt Schutz und Geborgenheit und ist somit für die Lebensqualität kranker, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen von essenzieller Bedeutung.

Damit hilfs- bzw. pflegebedürftige Menschen in ihren eigen vier Wänden würdevoll betreut werden können, kommt eine Rund-um-die-Uhr Pflegekraft ins Spiel. Diese selbstständig arbeitende Person lebt in der Regel mit der zu pflegenden Person in ihrer gewohnten Umgebung, wobei alle 28 Tage ein Wechsel mit einer 2. Betreuungskraft stattfindet.

Die Aufgabengebiete einer 24 Stunden Pflegekraft lassen sich in drei große Bereiche einteilen. Sie kann helfen bei:

  • Tätigkeiten im Haushalt (Einkaufen & Botengänge, Kochen & Haushaltsführung, Wäsche waschen & Bügeln, Raumpflege)
  • Unterstützung in der Lebensführung (Hilfestellung bei alltäglichen Tätigkeiten, Mitgestaltung des Tagesablaufs, gemeinschaftliche Freizeitgestaltung, Beistand bei Arztbesuchen)
  • Pflege und Betreuung (Ausführen von pflegerischen Tätigkeiten sofern aus medizinischer Sicht Unbedenklichkeit besteht)

Die 24 Stunden Pflege bietet eine liebevolle Umsorgung von bedürftigen Personen, ohne dass diese dem Umzugsstress in eine Pflegeeinrichtung ausgesetzt werden. Die gemeinsame Alltagsgestaltung verbindet die beteiligten Personen wodurch ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird und nicht selten besondere Freundschaften entstehen.

Was verdienen freiberufliche Pflegekräfte im Jahr 2020?

Lohnt es sich freiberuflich oder selbstständig als Pflegekraft tätig zu sein?

 

Überstunden, Schichtdienst und zu wenig Zeit für die Patienten – diese negativen Attribute für Pflegekräfte lassen bei vielen den Wunsch nach einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit im Bereich der Pflege aufkommen. Doch lohnt sich der Schritt in die Selbstständigkeit auch in finanzieller Hinsicht? Je nach Pflegedienstleistung und Ausbildungsgrad können die Honorarsätze recht unterschiedlich sein.

Was verdienen selbstständig arbeitende Pflegekräfte?

Die Stundensätze von freiberuflichen Pflegekräften liegen in der Regel zwischen 25 € und 45 €. Dazu kommen Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze. Dem gegenüber stehen allerdings auch etliche Kosten für Versicherungen und Rücklagen sowie Einkommenssteuer und Sozialversicherungen.
Als Orientierungshilfe dienen die Beträge, die die Pflegekassen für die Erbringung einzelner Leistungen vorgeben und unter anderem von dem jeweiligen Pflegegrad des Patienten abhängen.

Wie viel verdienen die einzelnen Berufssparten der Pflegejobs?

Je nach Ausbildung und Dienstleistung schwanken auch die zu erwartenden Honorare für freiberufliche Pflegekräfte. Daher kann für die Berechnung Ihres zu erwartenden Einkommens folgende Aufstellung eine kleine Hilfestellung sein:

Pflegehelfer können mit einem Stundenlohn von 25 € rechnen. Hierfür benötigen Sie keine spezielle Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege, dürfen aber auch nicht im vollem Umfang tätig werden.

Ausgebildete Pflegekräfte und examinierte Krankenschwestern können von ca. 35 € Stundenlohn ausgehen. Bei speziellen Fachkenntnissen sind auch Stundensätze von bis zu 45 € keine Seltenheit.

24-Std.-Betreuungskräfte liegen bei einem monatlichen Einkommen von mindestens 2.000 €, wobei die Regel eher bei 2.300 – 2.500 € monatlich liegt.

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