Informationen zum Thema Pflegegrade und Pflegegeld

Alles rund um das Thema Pflegegrade & Pflegegeld

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade entscheiden über die Einstufung der Pflegebedürftigkeit

Mit der 1995 eingeführten Pflegversicherung können Pflegebedürftige Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Die ursprünglich für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit festgelegten Pflegestufen sind seit 2017 durch Pflegegrade abgelöst worden. Während bei den Pflegestufen nur die noch vorhandene Alltagskompetenz für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit herangezogen wurde, werden bei den Pflegegraden sämtliche Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Um die Höhe der Zuwendungen der Pflegekassen festzulegen, wurden bei der 1995 ins Leben gerufenen Pflegeversicherung drei Pflegestufen angesetzt. Diese sind seit 2017 von den nun gültigen fünf Pflegegraden abgelöst worden. Diese sind im Pflegestärkungsgesetz II wie folgt definiert:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Wieviel Geld je Pflegegrad bezahlt wird ersehen Sie in unserem Blogeintrag
-> Pflegegeld nach Pflegegrade

Wer entscheidet über die Pflegegrade / Wer stuft ein?

Nachdem Ihr Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse eingegangen ist, werden Sie zur Beurteilung Ihrer häuslichen Situation und Pflegebedürftigkeit von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (kurz MDK) besucht. Dieser gibt im Anschluss an seinen Besuch eine Empfehlung an die für Sie zuständige Pflegekasse ab. In der Regel folgt die Pflegekasse bei der Einstufung in einen Pflegegrad dieser Empfehlung.

Wer bezahlt das Pflegegeld?

Das Pflegegeld erhalten Sie aus der beitragspflichtigen Pflegeversicherung. Für die Auszahlungen sind die Pflegekassen verantwortlich.

Wer bekommt das Pflegegeld?

Die Pflegekassen zahlen das Pflegegeld ausschließlich an die Pflegebedürftigen selbst. Somit ist es dem Pflegebedürftigen freigestellt, wofür er die Zuwendungen einsetzt. Das Gesetz sieht die Zahlungen jedoch als finanzielle Entlohnung für die pflegenden Personen an. Sollte der Pflegebedürftige selbst nicht mehr in der Lage sein die Zuwendungen zweckdienlich einzusetzen, kann dies nur ein gesetzlicher Vormund übernehmen.

Wer überprüft die Pflegegrade (Pflegestufen)

Genau wie für die Einstufung ist auch für die Überprüfung der Pflegegrade der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Der Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades kann formlos bei der für Sie zuständigen Pflegekasse erfolgen. Ihre Krankenkasse kann Ihnen die notwendigen Kontaktdaten mitteilen. Sie können den Antrag telefonisch (besser aber schriftlich) stellen. Für die notwendigen Angeben erhalten Sie dann entsprechende Formulare von Ihrer Pflegekasse.
Wichtig: Lassen Sie sich das Datum Ihrer Antragsstellung unbedingt bestätigen, da es den Beginn Ihrer Pflegeleistungen festlegt.

Was tun, wenn man mit Pflegegrad nicht einverstanden ist und einen höheren benötigt?

Sollten Sie mit der Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der daraus folgenden Einstufung Ihres Pflegegrades nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb einer vorgegebenen Frist Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen und das gesamte Verfahren neu aufrollen.

Was man über Pflegegrade sonst noch alles wissen sollte

Damit Sie für den Besuch des MDK optimal vorbereitet sind, sollten Sie sämtliche Arztbefunde vorliegen haben. Informieren Sie sich vorab genau über die Anforderungen der einzelnen Pflegegrade.

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